An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Checkliste Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger* und Schweizer 

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger*.

Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema Detailinformationen Erledigt
Heimtierausweis Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein veterinärbehördliches Dokument, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben.  
Hundeabgabe In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden.  
Maulkorb- und Leinenzwang In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang.  
Registrierung Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.  
Kampfhunde Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden.  
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion