An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Festnahme/Verhaftung

Wer im Ausland verhaftet wird, kann verlangen, dass die zuständige Botschaft oder das zuständige Generalkonsulat verständigt wird. Eine Vertreterin/ein Vertreter der Vertretungsbehörde wird dann versuchen, so schnell wie möglich Kontakt mit der verhafteten Person aufzunehmen. Zwar darf eine Vertretungsbehörde die betroffene Person im gerichtlichen Verfahren nicht vertreten, kann aber ihre Vertrauensanwältin/ihren Vertrauensanwalt empfehlen.

Die Kosten für die Rechtsvertretung müssen allerdings von der inhaftierten Person selbst bzw. von den Angehörigen getragen werden. In manchen Staaten wird bei Mittellosigkeit auch eine Amtsverteidigerin/ein Amtsverteidiger zur Verfügung gestellt.

Die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungsbehörden weltweit finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Unter der Telefonnummer +43 50 11 50 - 44 11 steht der Bereitschaftsdienst des BMEIA zur Verfügung (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 44 11).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten