Aufenthalt

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Standesamtliche Trauung

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich

Allgemeines zur standesamtlichen Trauung

In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einer/einem oder keiner/keinem Zeugin(nen)/Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Zugänge für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich.

Achtung

Religiöse Trauungen in Österreich haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

Trauzeugen

Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter: ab 18 Jahren
  • Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet – oder, es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher eingesetzt
  • Anzahl der Trauzeuginnen/der Trauzeugen: Es können ein oder zwei Trauzeuginnen/Trauzeugen sein. Allerdings ist auch eine Eheschließung ohne Trauzeuginnen/Trauzeugen möglich.

Ort der Trauung

Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen ausnahmsweise außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.

Man sollte nicht vergessen, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig.

Ablauf der Trauung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeiten eines Programmablaufes der Trauung vor. Falls man in einem anderen Standesamt heiraten möchte, berät das Wunschstandesamt bei einem zusätzlichen Termin.

Am Tag der Trauung sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Man sollte daran denken, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.

In unserer Checkliste finden sich weitere Dinge, auf die nicht vergessen werden sollte.

Achtung

Wer kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen will, muss bei Namensänderung einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Man solle sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde erkundigen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres