Aufenthalt

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Allgemeines zu Reisen in der EU

Einreise

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger haben das Recht, ohne besondere Formalitäten in jedes andere EU-Land zu reisen. Für diese Reisen genügt es, einen gültigen Reisepass bzw. einen gültigen Personalausweis zu besitzen und diesen auch mit sich zu führen.

Eines der beiden Dokumente sollte in jedem Fall mitgeführt werden, denn aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit ist es durchaus zulässig, an den Binnengrenzen Kontrollen durchzuführen. Ein Führerschein ist weder als Reisedokument noch als Identitätsnachweis ausreichend!

Hinweis

Grundsätzlich brauchen österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Das ergibt sich aus den Bestimmungen des Passgesetzes.

Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden.

Zusätzlich kann bei Flugreisen aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

Achtung

Es ist außerdem zu beachten, dass auch Kinder einen eigenen Reisepass oder Personalausweis auf der Reise mithaben müssen.

Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters nach Österreich einreisen, wird empfohlen, zusätzlich zum Reisepass eine formlose Einverständniserklärung zur Auslandsreise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde der/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme einer Kopie der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. Bei der Einreise in andere EU-Länder gelten möglicherweise zusätzliche Anforderungen.

Aufenthalt

In Ländern der Europäischen Union ist für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Eine Anmeldung ist jedoch in den meisten Fällen notwendig. Zumeist werden diese Anmeldeformalitäten in den Hotels, Herbergen, Appartements etc. automatisch mit Ausfüllen eines Formulars vor Ort erledigt.

Achtung

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss üblicherweise eine Aufenthaltsanzeige abgegeben werden.

In Österreich ist ein Gast in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmervermietungen) verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen anzumelden, indem sie/er sich in das Gästeverzeichnis einträgt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
  • Bundesministerium für Inneres