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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Frauenförderung in Unternehmen

Frauen in Aufsichtsräten von staatsnahen Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich selbst dazu verpflichtet, einen bestimmten Frauenanteil ("Frauenquote") in den Aufsichtsräten von staatsnahen Unternehmen einzuführen. Bei staatsnahen Unternehmen handelt es sich um solche Unternehmen, an denen der Staat mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist (z.B. ASFINAG, ÖBB, OeNB).

Als Ziel wurde vereinbart, bis Ende des Jahres 2013 in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen einen Frauenanteil von 25 Prozent und bis Ende des Jahres 2018 einen Frauenanteil von 35 Prozent zu erreichen. Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde festgelegt, dass der Frauenanteil in diesen staatsnahen Unternehmen auf 40 Prozent angehoben werden soll. Die Quoten gelten allerdings nur für jene Aufsichtsratsmitglieder, die aus dem Bundesministerium in den Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens entsendet werden. Die Frauenquotenregelung gilt somit nicht für den gesamten Aufsichtsrat eines staatsnahen Unternehmens.

Die seitens der Bundesregierung selbst auferlegte Frauenförderungsregelung wurde im" Public Corporate Governance Kodex ( parlament.gv.at)" verankert.

Frauen in Aufsichtsräten von privaten Unternehmen

Bei Neubestellungen von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen sowie in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ist einen Mindestanteil von 30 Prozent für Frauen und Männer im Aufsichtsrat vorgesehen. Bei Nichteinhaltung dieser Zielvorgabe gilt die "leerer Stuhl"-Regelung, d.h. das Mandat bleibt unbesetzt.

Weiterführende Links

Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen ( BKA)

Rechtsgrundlagen

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G)

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion