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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rücktransport

Die Kosten für einen gewünschten oder in manchen Fällen auch notwendigen Rücktransport von erkrankten oder verunfallten Personen nach Österreich werden in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen. Die österreichische Vertretungsbehörde kann bei der Organisation des Rücktransportes helfen, die Kosten dafür allerdings nicht übernehmen.

Für solche Fälle sollten daher eine private Reiseversicherung abgeschlossen und schon vor der Reise genaue Informationen über deren Leistungen eingeholt werden. Auch Bergungskosten müssen selbst bezahlt werden, wenn keine Reiseversicherung abgeschlossen wurde.

In manchen Ländern werden Rettungseinsätze – besonders Hubschraubereinsätze – erst nach Kostenübernahmegarantie eingeleitet. Wer beabsichtigt, an Expeditionsreisen, Hochgebirgstouren oder Ähnlichem in entlegene Gebiete teilzunehmen, sollte daher auf jeden Fall vorher die zuständige österreichische Botschaft kontaktieren und die Kontaktadresse sowie bestehende Versicherungsverträge bekannt geben.

Nähere Informationen zu Versicherungszuständigkeiten bei Unfällen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

Kostenerstattung – Ärzte und Gesundheitsdienstleister (→ ÖGK)

Weiterführende Links

Österreichische Vertretungen (→ BMEIA)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten