Bauen

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Steiermark

Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

Antragsberechtigt sind Personen

  • ab 60 Jahren,
  • die EWR-Staatsbürger sind,
  • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
  • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

Erforderliche Unterlagen

  • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
  • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
  • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
  • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
  • Formular für ärztliche Bestätigung
  • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

Zuständige Stelle

Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

Informationen

Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz

Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind

  • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
  • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
  • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
  • Asylwerberinnen/Asylwerber und
  • subsidiär Schutzberechtigte.

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

Ermäßigungen der Stadt Graz

Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

Antragsberechtigt sind

  • Frauen und Männer über 55 Jahre,
  • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Passfoto
  • Meldezettel
  • ausgefüllter Antrag

Zuständige Stelle

SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz

Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz ( Stadt Graz)

Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

Zuständige Stelle

SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz

Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi ( Stadt Graz)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion