Salzburg
Ermäßigungen des Bundeslandes Salzburg
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Der Notruf wird bei Betätigung an die Leitstelle des Anbieters weitergeleitet. Dafür ist ein Telefoneinzelanschluss erforderlich.
Zuständige Stelle:
Rotes Kreuz - Telefon: +43 800 808 001
Hilfswerk - Telefon: +43 662 43 47 02
Website zum Notruftelefon (→ Land Salzburg)
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Salzburg. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag kann von 1. Jänner bis 30. September, ausschließlich elektronisch gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensnachweis
- Nachweis der Heizkosten für die Heizperiode
Zuständige Stelle:
Abteilung 3 des Landes Salzburg
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
Telefon: +43 662 8042-3669
E-Mail: heizscheck@salzburg.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Land Salzburg)
Landeshilfe
Salzburgerinnen und Salzburgern, die sich in einer nicht selbst verschuldeten Notlage befinden, hilft die Salzburger Landesregierung mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung.
Zuständige Stelle:
Bezirkshauptmannschaft (Sozialamt) bzw. bei Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg die Caritas Salzburg.
Weihnachtsbeihilfe
Im Rahmen der Salzburger Landeshilfe besteht für Pensionistinnen/Pensionisten mit Mindestpension und Ausgleichszulage die Möglichkeit eine Weihnachtsbeihilfe zu beantragen. Das Ansuchen auf Gewährung konnte von 16. Oktober bis 15. Dezember 2023 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Geschäftsstelle der Salzburger Landeshilfe
Abteilung für Soziales, Land Salzburg
Herr Alexander Reiff
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Telefon: +43 662 80 42 - 35 94
E-Mail: soziales@salzburg.gv.at
Website zur Weihnachtsbeihilfe (→ Land Salzburg)
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Wird Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigt, so kann ein Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen gestellt werden. Die möglichen Hilfestellungen umfassen nichtrückzahlbare Aushilfen und Kautionszusicherungen.
Zuständige Stelle:
Gruppe Soziales/Sozialamt der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
Website zur Hilfe in besonderen Lebenslagen (→ Land Salzburg)
Ermäßigungen der Stadt Salzburg
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können:
- Personen, die Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Arbeitslose
- Asylwerberinnen/Asylwerber
- working poor
- etc.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist über das Netzwerk der Armutskonferenz und bei sozialen Hilfs- und Beratungsstellen, z.B. Caritas, Neustart - Saftladen, Katholischer Familienverband etc., erhältlich.
Zuständige Stelle:
Hunger auf Kunst und Kultur Salzburg
Telefon: +43 699 17 07 19 14
E-Mail: info@kunsthunger-sbg.at
Website zum Kulturpass Salzburg (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Regionalverband Salzburg (RVS)-Seniorenpass
Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg und in Umlandgemeinden, erhalten den RVS Seniorenpass. Neben seiner Funktion als Ausweis, berechtigt er auch zu Vergünstigungen bei verschiedenen kulturellen Einrichtungen. Es entstehen keine Kosten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles Foto
- Lichtbildausweis
Zuständige Stelle:
Seniorenbetreuung
Hubert-Sattler-Gasse 7a (Innenhof)
5024 Salzburg
Telefon: +43 662 8072 3240
Fax: +43 662 8072-2069
E-Mail: seniorenbetreuung@stadt-salzburg.at
Ausstellungsort für Seniorinnen/Senioren der Umlandgemeinden ist das Wohnsitzfinanzamt.
Website zum Regionalverband Salzburg-Seniorenpass (→ Magistrat der Stadt Salzburg)
Stadtbusse Salzburg
Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren erhalten mit dem Klimatiket Salzburg Edelweiß ÖBB Vorteilscard Senior oder der Österreichcard Senior ermäßigte Fahrkarten für die Stadtbusse.
Zuständige Stelle:
Kundencenter SVV
Telefon: +43 662 44 801 500
E-Mail: kundenservice.verkehr@salzburg-ag.at
Website zu den Stadtbussen Salzburg (→ Salzburg Verkehr)
Obus Senioren Monatskarte "Selbstbehalt"
Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit einem Einkommen für Einzelpersonen von unter 949 Euro bzw. 1.408 Euro netto für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften erhalten die Seniorenkarte "Selbstbehalt" für den Obus. Der Selbstbehalt beträgt sechs Euro.
Erforderliche Unterlagen:
- Meldezettel (Voraussetzung: Hauptwohnsitz Stadt Salzburg)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aktueller Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
- Aktuelles Foto
Zuständige Stelle:
Service Center Verkehr Lokalbahnhof
Service Center Verkehr Alpenstraße 91
Service Center Verkehr Mönchsberg Aufzug
Website zu den Stadtbussen Salzburg (→ Salzburg Verkehr)
Obus Senioren-Monatskarte ermäßigt
Diese Monatskarte gilt für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit einem Einkommen von unter 1.898 Euro brutto für Einzelpersonen oder 2.816 Euro brutto für alle im Haushalt lebenden Personen. Die Kosten betragen 37 Euro.
Erforderliche Unterlagen:
- Meldezettel (Voraussetzung: Hauptwohnsitz Stadt Salzburg)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aktueller Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
- Aktuelles Foto
Zuständige Stelle:
Service Center Verkehr Lokalbahnhof
Service Center Verkehr Alpenstraße 91
Service Center Verkehr Mönchsberg Aufzug
Website zu den Stadtbussen Salzburg (→ Salzburg Verkehr)
Taxi-Karte
Die Stadt Salzburg gewährt Personen, die nicht mehr in der Lage sind ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, eine mit Guthaben aufladbare Taxi-Karte. Es bestehen unterschiedliche Voraussetzungen für die Genehmigung dieser, je nachdem, ob bereits das 60. Lebensjahr vollendet wurde, oder ob die beantragende zumindest 18 Jahre alt und maximal 59 Jahre alt ist.
Voraussetzung ab vollendetem 60. Lebensjahr:
- Mindestalter: ab 60 Jahren
- Kein Fahrzeug, das auf den Antragsteller angemeldet ist bzw. sich im Eigentum des Antragstellers befindet
- Hauptwohnsitz Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Anthering, Elixhausen, Eugendorf oder Koppl
- Einkommensgrenze
- unter 1.620 Euro (netto) bei Einzelpersonen
- unter 2.060 Euro (netto) bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften
- Pflegegeldbescheid (ab der Pflegegeldstufe 3)
- Wird kein Pflegegeld oder Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bezogen, ist ein entsprechendes ärztliches Attest beizubringen.
Zuständige Stelle:
Magistrat Salzburg
Saint-Julien-Straße 20
5024 Salzburg
Telefon: +43 662 8072-3202 oder -3241
Fax: +43 662 8072-2083
E-Mail: soziales@stadt-salzburg.at
Website zu den Taxigutscheinen (→ Magistrat der Stadt Salzburg)
Aktion "Essen auf Rädern"
Die Aktion "Essen auf Rädern" bietet die Möglichkeit, sich das Essen nach Hause liefern zu lassen. Die Zuschussleistungen der Stadt Salzburg werden je nach Einkommen berechnet.
Die Zustellung erfolgt durch den Vertragspartner, das österreichische rote Kreuz oder Landesverband Salzburg.
Zuständige Stelle:
Zuhause Essen – Rotes Kreuz
Kirchenweg 2
5071 Wals-Viehhausen
Telefon: +43 662 850 588
Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ Magistrat der Stadt Salzburg)
Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion