Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Wien

Mobilpass

Der Mobilpass berechtigt:

  • Zu ermäßigten Kursgebühren bei den Wiener Volkshochschulen
  • Zum Einkauf in den Sozialmärkten Wien
  • Zu ermäßigten Eintritt in die städtischen Bäder
  • Zum Erwerb der ermäßigten Jahreskarte bei den Büchereien der Stadt Wien
  • Zu einer Ermäßigung für einen Hund um 50% bei der Hundeabgabe
  • Zu ermäßigter Monatskarte und Halbpreisfahrschein bei den Wiener Linien
  • Zu Ermäßigungen bei den Aktionen der Stadt Wien, z.B. Pensionistenklubs, "Urlaub in der Sommerfrische", Ausflugsfahrten, etc.)

Berechtigt sind:

  • Bezieherinnen/Bezieher der Mindestsicherung bzw. Mietbeihilfe der MA 40 mit zumindest einmonatigen Bezug
  • Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten
  • Personen, die eine Pension mit Ausgleichszulage beziehen
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und eine Witwenpension/Witwerpension erhalten (Frauen ab 60 Jahren, Männer ab 65 Jahren)
  • Personen, die eine Waisenpension beziehen und eine Behinderung haben
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und die von Unterhaltszahlungen leben, deren Höhe den Nettoausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten
  • Personen, die in Pensionistenwohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen sowie in Behinderteneinrichtungen wohnen, sofern sie nur über den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld verfügen.

Voraussetzungen sind:

  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz bzw. Aufenthalt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern
  • Gesamteinkommen bis zum Mindeststandard
  • Erforderliche Unterlagen (Antrag, Einkommensbelege aller im gemeinsamen Haushalt lebender Personen auf denen das Nettoeinkommen ersichtlich ist, Bescheid über Familienbeihilfe oder Nachweis über Behinderung, Personaldokumente, Identitätsnachweis)

Zuständige Stelle:

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Stabstelle Sozialrechtlicher Support- Referat Soziale Leistungen
Thomas-Klestil-Platz 8
1030 Wien

Telefon: +43 1 4000 8040
Fax: +43 1 4000 99 40679
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at

Persönliche Auskünfte:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr

Telefonische Auskünfte:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 18 Uhr

Website zum Mobilpass ( Stadt Wien)

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
  • Personen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen.
  • Personen mit Notstandshilfe
  • Flüchtlinge

Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas Wien, Schuldnerberatung etc.

Zuständige Stelle:

Website zum Kulturpass ( Stadt Wien)

Seniorinnen/Senioren-Jahresnetzkarte der Wiener Linien

Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren erhalten Ermäßigungen für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien. Die Karte kostet 246 Euro und ist ein Jahr gültig.

Erforderliche Dokumente: 

  • Ausgefülltes Bestellformular (erhältlich an den Vorverkaufsstellen und im Kundenzentrum der Wiener Linien, an Bahnhöfen der ÖBB, der Wiener Lokalbahnen und der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn oder online)
    Bestellformular Jahreskarte: Download
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto

Die Karte wird im Kundenzentrum der Wiener Linien sofort ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar.

Zuständige Stelle:

Wiener Linien
Servicetelefon: +43 1 7909 100
E-Mail: kundendienst@wienerlinien.at

Website zur Jahreskarte ( Wiener Linien)

Seniorinnen/Senioren Fahrschein für 2 Fahrten der Wiener Linien

Für 3 Euro erhalten Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren einen ermäßigten Fahrschein für zwei Fahrten mit den Wiener Linien.

Zuständige Stelle:

Wiener Linien
Servicetelefon: +43 1 7909 100
E-Mail: kundendienst@wienerlinien.at

Website zu Seniorenfahrten ( Wiener Linien)

Freizeitfahrtendienst

Dauerhaft schwer gehbehinderte Personen bekommen Beförderungen zu ihren Wiener Freizeitzielen.

Zuständige Stelle:

Fonds Soziales Wien
Guglgasse 7-9
1030 Wien

Telefon: +43 1 24 5 24
Fax: +43 5 05 379 99 66650
E-Mail: post-bzbh@fsw.at

 Website zum Freizeitfahrtendienst ( FSW)

Essen auf Rädern

Die Stadt Wien unterstützt einkommensschwache Personen über den Fonds Soziales Wien indem Personen, die sich keine warme Mahlzeit mehr zubereiten können, eine solche geliefert bekommen. Je nach persönlichem Bedarf kann die Zustellung vorübergehend oder für länger, täglich oder nur an einigen Tagen der Woche in Anspruch genommen werden.

Um das "Tägliche Menü" gefördert von den Fonds Soziales Wien in Anspruch nehmen zu können, wird eine Förderbewilligung des Fonds Soziales Wien benötigt.

Voraussetzungen:

  • Persönlicher Bedarf (dieser wird gemeinsam mit Ihnen vom Beratungszentrum erhoben)

Der maximale Kostenbeitrag beträgt 1,52 Euro pro Zustellung, abhängig vom Einkommen sowie der Menge an insgesamt bezogenen sozialen Diensten. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Beratungszentrum Pflege und Betreuung Ihres Wohnbezirks.

Anbieter mit möglicher Förderung durch den Fonds Soziales Wien: 

  • Samariterbund Wien Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH

Website zum Essen auf Rädern ( FSW)

Wohnbeihilfe

Die Stadt Wien unterstützt mit der Wohnbeihilfe Personen mit geringem Einkommen.

Zuständige Stelle: 

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe Wohnbeihilfe
Heiligenstädterstraße 31/Stiege 3, 2. Stock, Einlaufstelle Zimmer 228
1190 Wien

Telefon: +43 1 4000-74880
Fax: +43 1 4000-99-74896

Website zur Wohnbeihilfe ( Stadt Wien)

Energieunterstützung

Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten mit Mobilpass und Bezieherinnen/Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung inkl. Bezieherinnen/Bezieher einer Mietbeihilfe für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher können von einer Energieberatung und Unterstützung in Energiefragen bei einkommensschwachen Haushalten profitieren.

Zuständige Stelle:

Sozialzentrum bzw. Sozialreferat der MA 40 ( Stadt Wien)

Website zur Energieunterstützung ( Stadt Wien)

Geburtstagsjubiläum

Wer 90, 95, 100 Jahre oder älter ist, wird mit einem persönlichen Glückwunschschreiben des Bürgermeister und mit einer Anerkennungsgabe in Form von Bargeld geehrt.

Jeder Anspruchsberechtigte wird automatisch vom Magistrat der Stadt Wien schriftlich kontaktiert.

Website zum Geburtstagsjubiläum ( Stadt Wien)

Hochzeitsjubiläum

Wiener Ehepaare haben die Möglichkeit, eine offizielle Urkunde über die lang anhaltende Beziehung zu erlangen. Dafür muss das Hochzeitsjubiläum in der Bezirksvorstehung persönlich oder durch eine Vertrauensperson bekannt gegeben werden (etwa vier Wochen bis sechs Wochen vor dem Festtag).

Zu folgenden Hochzeiten werden Ehrengaben vergeben:

  • Goldene Hochzeit: 50 Jahre 
  • Diamantene Hochzeit: 60 Jahre
  • Eiserne Hochzeit: 65 Jahre
  • Steinerne Hochzeit: 67 ½ Jahre
  • Gnadenhochzeit: 70 Jahre
  • Juwelenhochzeit: 72 ½ Jahre
  • Kronjuwelenhochzeit: 75 Jahre

Die Anmeldung ist auch per Post, Fax oder online möglich.

Erforderliche Dokumente: 

  • Heiratsurkunde
  • Beide Meldebestätigungen
  • Beide Geburtsurkunden
  • Beide Staatsbürgerschaftsnachweise (oder Reisepässe bzw. Personalausweise in Scheckkartenformat)

Zuständige Stelle:

Bezirksvorstehung des jeweiligen Bezirkes ( Stadt Wien)

Website zum Hochzeitsjubiläum ( Stadt Wien)

Ermäßigungen in den städtischen Bädern

Die städtischen Bäder bieten Ermäßigungen für Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren. Der Nachweis über das Alter muss durch einen Lichtbildausweis erbracht werden.

Website zu den städtischen Bädern ( Stadt Wien)

Urlaub in der Sommerfrische

Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahren haben die Möglichkeit jährlich an einer Urlaubsaktion der Stadt Wien teilzunehmen. Inhaber des Mobilpasses und andere einkommensschwache Personen werden dabei finanziell unterstützt.

Zuständige Stelle:

Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser-Pensionistenklubs
Seegasse 9
1090 Wien

Telefon: +43 1 313 99-170112
Fax: +43 1 313 99-370130
E-Mailgf-pk@kwp.at

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage)
    • 8 bis 16 Uhr 

Website zum Urlaub in der Sommerfrische ( KWP)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion