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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 22. FSG-Novelle

Bei Verlängerung der Gültikgeitsdauer einer befristeten Lenkberechtigung wird eine vollständige Gebührenbefreiung geschaffen. 

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 27. Juli 2022
  • Inkrafttreten: 1. August 2022

Ziel

  • Gleichstellung aller Lenkberechtigungsklassen hinsichtlich der Gebührenbefreiung bei Verlängerung der Gültigkeitsdauer

Inhalt

  • Schaffung einer Gebührenbefreiung auch für andere Klassen – gleichlautend wie jene für die Klassen C und D

Hauptgesichtspunkte

Mit der 22. Führerscheingesetz-Novelle (FSG-Novelle) wird einer Entschließung des Verkehrsausschusses nachgekommen, wonach der Antrag 979/A betreffend Gebührenbefreiung bei der Verlängerung von befristeten Lenkberechtigungen einer Begutachtung unterzogen wird.

Mit der nun beschlossenen neuen Reglung wird ein Vorschlag für eine vollständige Befreiung von Gebühren in Fällen der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen umgesetzt. Für die Festlegung der Höhe des erwähnten Kostensatzes wird die gleiche Regelung wie für die regelmäßigen Verlängerungen von Klasse C und D gelten, weshalb die entsprechende Verordnungsermächtigung auch an dieser Stelle aufzunehmen ist.

Gleichzeitig werden einige aktuelle und dringend notwendige Änderungen bzw. Klarstellungen vorgenommen werden (Wahlrecht der örtlich zuständigen Behörde in Verlängerungs- und Umschreibungsverfahren, Löschungsfristen im Führerscheinregister und bei der Fahrprüfungsverwaltung etc.).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 28. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie