Als weitere langfristige Entlastung wurde die sogenannte Valorisierung der Familien (→ BKA)- und Sozialleistungen umgesetzt. Diese tritt mit Jänner 2023 in Kraft. In Zukunft werden also Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, der Alleinverdienerabsetzbetrag, das Schulstartgeld, der Pensionistenabsetzbetrag, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht.
Informationen zu den konkreten Sozialleistungen sind auf der Seite Valorisierung der Sozialleistungen (→ BMSGPK) verfügbar.
Informationen zu den Familienleistungen sind am Familienportal (→ BKA) verfügbar.