Auszeichnung, das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr führen zu dürfen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft kann einem Unternehmen die Auszeichnung verleihen, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) zu führen (z.B. als Kopfaufdruck auf Geschäftspapieren, auf Druckschriften und Verlautbarungen sowie in der äußeren Geschäftsbezeichnung und in sonstigen Ankündigungen).
Achtung
Die Verwendung des Bundeswappens zur Kennzeichnung von Produkten ist verboten!
Nach Einbringung des formlosen Ansuchens wird das Begutachtungsverfahren vom BMAW eingeleitet. Das BMAW holt Gutachten der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft sowie der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte ein und prüft die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften (Bestand der erforderlichen Gewerbeberechtigungen, bewilligungskonformer Zustand der Betriebsanlage, Vorliegen von Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung u.a.).
Erforderliche Unterlagen
Formloses Ansuchen der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers
Das Ansuchen sollte folgende Angaben enthalten:
Abriss der Unternehmensgeschichte
Bestehende Gewerbeberechtigung(en)
Darstellung jener Tätigkeiten, welche das Unternehmen vorwiegend verrichtet
Höhe des Jahresumsatzes und des Beschäftigtenstandes für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der Exportanteil (vom Jahresumsatz)
Sonstige Umstände, aus denen das Vorliegen außergewöhnlicher Leistungen abgeleitet wird (z.B. besondere, innovative Leistungen)
Aufstellung sämtlicher Adressen, an denen eine Geschäftstätigkeit im Inland stattfindet
Handelsauskunft des Kreditschutzverbandes oder Wirtschaftsauskunft der Creditreform über das Unternehmen
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
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