Die islamische Trauung erfolgt durch die Erklärung vor einer "theologisch bewanderten" und "moralisch gefestigten" Persönlichkeit und in der Anwesenheit von zumindest zwei Zeugen, die Ehe eingehen zu wollen. Muslimische Männer dürfen jüdische und christliche Frauen heiraten. Muslimische Frauen dürfen jedoch keine nicht-muslimischen Männer heiraten. Die islamische Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist nicht möglich.
Hinweis
Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig.
Zuständige Stelle
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich nimmt islamische Eheschließungen vor.
Erforderliche Unterlagen
Gültige Pässe beider Ehepartner
Meldezettel beider Ehepartner
Geburtsurkunden beider Ehepartner
Bei bestehender Vorehe: Scheidungspapiere der Vorehe
Hinweis
Vor der islamischen Eheschließung wird grundsätzlich auf dem Standesamt geheiratet.
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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