Die Wasserrettungsorganisationen haben folgende Baderegeln erstellt, die Badende zu ihrem eigenen Schutz einhalten sollen:
Gesundheit
Nur bei guter Gesundheit ins Wasser gehen!
Hinweisschilder beachten
Auf den Hinweisschildern ist zu lesen, was im Schwimmbad erlaubt und was verboten ist. Dies ist zu befolgen!
Duschen, abkühlen
Erst nach einer Dusche und Abkühlung ins Wasser gehen!
Kältegefühl
Bei Kältegefühl nicht im Wasser bleiben, da sonst Krämpfe drohen! Diese sind für Schwimmerinnen/Schwimmer gefährlich!
Ohrenerkrankungen
Bei Ohrenschmerzen oder einer Ohrenverletzung nicht schwimmen, springen oder tauchen!
Essen
Nach einer ausgiebigen Mahlzeit eine Stunde warten! Erst danach wieder ins Wasser gehen!
Starke Sonne
Vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt) schützen! Bei starkem körperlichen Hitzegefühl nicht ins kalte Wasser springen!
Übermut
Sich zu keinen Handlungen überreden lassen, die nicht den eigenen Fähigkeiten entsprechen (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen)!
Springen
Nur dort ins Wasser springen, wo es erlaubt ist! Dabei darf niemand in Gefahr gebracht werden! In keine Gewässer springen, die nicht bekannt sind, es könnten viele Gefahren lauern!
Vorsicht im Erlebnisbad
Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen! Daher sind auch Leute in der Umgebung zu beobachten! Es ist Hilfe herbeizurufen, wenn jemand in Gefahr ist!
Achtung
Schwimmerinnen/Schwimmer sollten immer im abgegrenzten Badebereich bleiben. Verlassen sie diesen Bereich, tun sie dies auf eigene Gefahr. Zur eigenen Sicherheit sollten Schwimmerinnen/Schwimmer niemals allein ins Wasser gehen.
Um das sichere Nebeneinander zwischen Schwimmerinnen/Schwimmern und anderen Wassernutzerinnen/Wassernutzern (z.B. Boote, Schiffe oder Surferinnen/Surfer) zu ermöglichen, haben die "Internationalen Seeschifffahrtsorganisationen" 38Regeln zur Verhinderung von Kollisionen auf See erstellt.
Die wichtigsten Grundregeln lauten:
Alle müssen Schwimmende beachten
Kommen zwei maschinengetriebene Fahrzeuge aufeinander zu, gilt Rechtsvorrang
Das dem Wind zugewandte Boot muss dem dem Wind abgewandten Boot ausweichen
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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