Soll ein Zeltlager einer Jugendorganisation oder ein Zeltlager im Rahmen der öffentlichen Jugendbetreuung für mehr als zehn Personen oder für länger als drei Tage errichtet werden, muss dieses bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Errichtung des Lagers durchgeführt werden. Die Errichtung eines unvorhergesehenen Zeltlagers für eine Nächtigung muss hingegen nicht gemeldet werden.