Das Fahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist diese Aktivität nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt. Weitere Informationen über Radfahren und Mountainbiken im Wald finden sich auf oesterreich.gv.at.