Für Betroffene gibt es steuerliche Erleichterungen und Befreiungen. Diese bestehen im Bereich der Ertragsteuern, der Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, der Steuernachzahlungen und im Bereich der Grunderwerbsteuer. Angesichts der jüngsten schweren Unwetter stehen den betroffenen Bürgerinnen/Bürgern steuerliche und abgabenrechtliche Erleichterungen zur Verfügung, um die finanziellen Belastungen zu mildern. Das Finanzministerium hat die wichtigsten Eckpunkte hinsichtlich der steuerlichen Erleichterungen in einer Information zusammengefasst und veröffentlicht: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024 (→ BMF)
Freiwilligenhilfe "Team Österreich"
"→ Team Österreich" organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Eine Registrierung als freiwillige Helferin/freiwilliger Helfer ist auf den Seiten von "→ Team Österreich" möglich. Eine Verständigung über einen Hilfseinsatz erfolgt per SMS.
Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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