Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sind alle Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger Form, die sich mit folgenden Inhalten beschäftigen:
Zustand von Umweltbestandteilen (z.B. Luft, Wasser, Boden, Lebensräume, Artenvielfalt)
(Verwaltungs)maßnahmen, die sich auf Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder diese schützen (z.B. Gesetze, Pläne, Programme)
Kosten/Nutzen-Analysen über derartige Maßnahmen
Umsetzung des Umweltrechts
Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit
Informationspflichtige Stellen
Informationspflichtige Stellen im Sinne des UIG sind:
Verwaltungsbehörden und unter deren Aufsicht stehende Verwaltungsorgane sowie gesetzlich eingerichtete Beratungsorgane (z.B. Bundesbehörden, Umweltbundesamt, Forstschutzorgane)
Organe von Gebietskörperschaften, wenn sie Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes übernehmen (z.B. Ressourcenbeschaffung von Bund, Ländern und Gemeinden)
Juristische Personen öffentlichen Rechts, die gesetzlich übertragene Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umwelt ausüben (z.B. Wasserverbände, Abfallverbände)
Natürliche oder juristische Personen privaten Rechts, die von einer der oben genannten Stellen kontrolliert werden oder die öffentliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt erfüllen (z.B. Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorger)
Hinweis
Informationen über landesrechtlich geregelte Bereiche (z.B. Naturschutz, Baurecht) unterliegen den einzelnen Landesumweltinformationsgesetzen.
Welche Informationen müssen in jedem Fall weitergegeben werden?
Informationen über
den Zustand von Umweltbestandteilen (z.B. Wasser, Luft, Boden, Lebensräume)
Lärm- oder Strahlenbelastung
Emissionen von Stoffen, Lärm, Abfall, Strahlung in die Umwelt
Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten
den Verbrauch von natürlichen Ressourcen (z.B. Wasser, Luft oder Boden)
müssen jedenfalls frei zugänglich sein und dürfen nur wegen bestimmter Mitteilungsschranken verweigert werden.
Hinweis
Für andere Informationen kann es daneben auch andere Mitteilungsbeschränkungen, sogenannte Ablehnungsgründe geben. Nähere Informationen zu diesen Themen finden sich im Kapitel "Mitteilungsbeschränkungen".
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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