Wer durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden ist, kann online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:
Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen (→ EK). D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.
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Bundesministerium für Finanzen
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