Wohnen

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Abgängigkeitsanzeige

Sinnverwandter Begriff: Vermisstenanzeige

Eine Abgängigkeitsanzeige einer vermissten Person kann bei der Polizeiinspektion des Wohnortes bzw. letzten Aufenthaltsortes der/des Abgängigen erstattet werden.

Für die Anzeige ist es notwendig, über persönliche Merkmale (z.B. Körpergröße, Aussehen, Kleidung), den Freundes- und Bekanntenkreis, Beruf, Hobbys der vermissten Person Bescheid zu wissen und eventuell über ein Lichtbild zu verfügen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Abgängigkeitsanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion