Diese EU-weiten Vorgaben für Fahrgastrechte gelten jedenfalls bei Busreisen
mit Start oder Ziel in einem EU-Land,
wenn es sich um Linienbusfahrt handelt(Buslinien mit festen Fahrplan/Haltestellen)
im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
Tipp
Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet in 25 Sprachen Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Sie ist für alle Fahrgäste von österreichischen Busunternehmen sowie für Fahrgäste ausländischer Unternehmen, wenn diese im Linienverkehr von oder nach Österreich fahren, tätig. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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