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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Finanzielle Unterstützung mit Kindern Für Eltern gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen, wie beispielsweise die Familienbeihilfe.

Familienbeihilfe

Sie haben in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn

  • Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich ist und
  • Ihr Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit Ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder
  • Sie leisten für das Kind überwiegend Unterhalt, wenn zu keinem Elternteil eine Haushaltszugehörigkeit besteht.

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Höhe der Familienbeihilfe

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab. Für 2024 beträgt die Familienbeihilfe pro Kind und Monat:

  • ab der Geburt 132,30 Euro
  • ab 3 Jahren 141,50 Euro
  • ab 10 Jahren 164,20 Euro
  • ab 19 Jahren 191,60 Euro

Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag der Familienbeihilfe für jedes Kind. Eltern mit drei oder mehr Kindern können auch den Mehrkindzuschlag erhalten.

Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats. Verschiebungen können sich durch Samstage, Sonn- und Feiertage ergeben.
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Höhe der Familienbeihilfe

Mehrkindzuschlag

Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten. Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 23,30 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
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Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld müssen beantragt werden. Sie werden nicht automatisch ausgezahlt. 

Es sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind
  • Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter)
  • Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
  • Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßige Niederlassung in Österreich

Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es zwei Systeme zur Auswahl. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird auch jenen Eltern gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht jenen Eltern zur Verfügung, die erwerbstätig sind und sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen.
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Sonstige Beihilfen und Unterstützungen für Eltern

Es gibt steuerliche Begünstigungen in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien. Außerdem kann der Familienbonus Plus beantragt werden. Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die jährliche Steuerlast von Eltern um bis zu 2.000 Euro pro Kind reduziert.
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Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt