Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab. Für 2024 beträgt die Familienbeihilfe pro Kind und Monat:
ab der Geburt 138,40 Euro
ab 3 Jahren 146 Euro
ab 10 Jahren 171,80 Euro
ab 19 Jahren 200,40 Euro
Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag der Familienbeihilfe für jedes Kind. Eltern mit drei oder mehr Kindern können auch den Mehrkindzuschlag erhalten.
Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats. Verschiebungen können sich durch Samstage, Sonn- und Feiertage ergeben.
Mehr Info zu Höhe der Familienbeihilfe
Mehrkindzuschlag
Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten. Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 24,40 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Mehr Info zu Mehrkindzuschlag
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld müssen beantragt werden. Sie werden nicht automatisch ausgezahlt.
Es sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind
Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter)
Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
Rechtmäßige Niederlassung in Österreich
Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es zwei Systeme zur Auswahl. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird auch jenen Eltern gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht jenen Eltern zur Verfügung, die erwerbstätig sind und sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen.
Mehr Info zu Kinderbetreuungsgeld
Sonstige Beihilfen und Unterstützungen für Eltern
Es gibt steuerliche Begünstigungen in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien. Außerdem kann der Familienbonus Plus beantragt werden. Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die jährliche Steuerlast von Eltern um bis zu 2.000 Euro pro Kind reduziert.
Mehr Info zu Absetz- und Freibeträgen und zu Familienbonus Plus
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.