Was beim Oster- und Brauchtumsfeuer zu beachten ist

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Was beim Oster- und Brauchtumsfeuer zu beachten ist

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden.
Für das Entfachen solcher Feuer bestehen Ausnahmen mit strengen zeitlichen Einschränkungen.
 
Als solche Feuer gelten:
🔸 Osterfeuer  am Karsamstag (04. April 2026); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“, ist nicht zulässig!
 
🔸 Sonnwendfeuer  (21. Juni 2026); da der 21. Juni 2026 auf einen Sonntag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich;
 
🔸 Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).
 
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!
 
Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni – Sonnwendfeier) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630,00 bestraft!
 
Vorsicht: Bei erlaubten Brauchtumsfeuern sind zusätzlich die Vorgaben des Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes zu beachten!