30
März
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden.
Für das Entfachen solcher Feuer bestehen Ausnahmen mit strengen zeitlichen Einschränkungen.
Als solche Feuer gelten:
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!
Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni – Sonnwendfeier) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630,00 bestraft!
Vorsicht: Bei erlaubten Brauchtumsfeuern sind zusätzlich die Vorgaben des Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes zu beachten!