Thema |
Detailinformationen |
Erledigt |
Pflichtversicherung |
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will. |
|
Selbstversicherung |
Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung. |
|
e-card |
Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere
bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten. |
|
Unfallversicherung |
Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für
- Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
- selbstständig Erwerbstätige,
- Schülerinnen/Schüler,
- Studierende und
- besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
|
|
Krankenversicherung |
Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.
|
|
Pensionsversicherung |
Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung. |
|
Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet. |
|
Kranken- und Pensionsversicherung |
Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen. |
|
Arbeitslosengeld |
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. |
|
Mindestsicherung |
Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben. |
|