Das Grundverkehrsrecht ist ebenso wie das Raumordnungs- und Baurecht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Auf Basis dieser verschiedenen Landesgesetze werden grundverkehrsbehördliche Genehmigungen und Baubewilligungen erteilt sowie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne erlassen. Daher kann es in diesem Bereich in den neun Bundesländern Österreichs zu sehr unterschiedlichen Regelungen und Voraussetzungen für die rechtskonforme Nutzung eines Grundstücks bzw. den Grunderwerb kommen.