Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der Verstorbenen/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht-natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.
Hinweis
Ist die Verstorbene/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Leiterin/den Leiter eines Krankenhauses gemeldet.
Letzte Aktualisierung: 26. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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