Deutsche BF17-Prüfbescheinigung in Österreich anerkannt
In Deutschland wird für Führerscheinneulinge, die im Rahmen des Modells des "Begleitenden Fahrens" ab 17 ausgebildet wurden, vorerst kein Führerschein, sondern eine sogenannte "Prüfbescheinigung" ausgestellt, mit der unter 18 Jahren nur in Begleitung gefahren werden darf. Ab 18 Jahren kann der reguläre Führerschein beantragt werden. In Österreich wird diese Prüfbescheinigung bis zum 18. Geburtstag anerkannt. Das heißt, dass unter den gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland (in Begleitung) gefahren werden darf. Ab dem 18. Geburtstag muss die Lenkerin/der Lenker im Besitz des regulären Führerscheins sein. Die in Deutschland bestehende "Nachfrist" von drei Monaten für die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines wird in Österreich nicht anerkannt.