Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.
Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers
Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise
die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion
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