Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.