Steiermärkische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint
Hinweis
Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Liste der steirischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
Krankenhaus
Standesamtliche Leistung
Landeskrankenhaus Deutschlandsberg
Eine Mitarbeiterin des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 12 und 12:45 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys entgegen.
Es können bei dieser Gelegenheit auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldebestätigung
Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
Erklärung der gemeinsamen Obsorge
Landeskrankenhaus Feldbach
Ein Standesbeamter ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 7:45 und 8:45 Uhr anwesend und nimmt, in einer bereitgestellten Räumlichkeit, die erforderlichen Unterlagen für die Geburtsbeurkundung entgegen.
Es können bei dieser Gelegenheit Wünsche betreffend die Anerkennung der Vaterschaft sowie kindesnamensrechtliche Erklärungen bekannt gegeben werden.
LKH übermittelt Anzeige der Geburt dem Standesamt auf elektronischem Weg
Infomaterial (u.a. Kontaktdaten, erforderliche Unterlagen/Urkunden, Amtsstunde) wird bereitgestellt
Folgende fertiggestellte Urkunden können entweder vom Standesbeamten im LKH übergeben (innerhalb von 24 bis 48 Stunden), am Standesamt selbst abgeholt, oder per Post zugestellt werden:
Geburtsurkunde
Meldebestätigung
ggf. Staatsbürgerschaftsnachweis
Für Vereinbarungen über die gemeinsame Obsorge, Geburtsfälle mit Auslandsberührung etc. bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz
Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
"Baby-Mappe" bestehend aus Informationsblättern und auszufüllenden Formularen wird vom Krankenhauspersonal ausgeteilt
Erforderliche Unterlagen können von den Müttern in die "Baby-Mappe" eingeordnet werden, die dann von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Standesamtes abgeholt wird.
Eltern von ehelich geborenen Babys wird die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Meldebestätigung per Post zugeschickt.
Ist jedoch eine Unterschrift mit Gegenzeichnung des Standesbeamten erforderlich (z.B. bei der Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern, Erklärung der gemeinsamen Obsorge), bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
Durch Terminvereinbarungen bei der Abholung können die Wartezeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 10:15 und 11:15 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen
der Eltern zur Ausstellung der Urkunden entgegen.
Anlässlich der Geburtsbeurkundung können auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
Die Informationsblätter bezüglich der Obsorge werden den Kindeseltern seitens des Standesamtes Leoben persönlich ausgehändigt.
Es besteht die Möglichkeit, dass folgende Urkunden am nächsten Werktag im LKH oder im Rathaus abgeholt werden können:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldebestätigung
Niederschrift bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
Erklärung der gemeinsamen Obsorge
Landeskrankenhaus Rottenmann
Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
Die Mütter/Eltern erhalten vom Krankenhauspersonal ein Informationsblatt über die für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Dokumente.
Die Eltern erhalten im Rahmen eines Besuchs am Standesamt nach Vorlage ihrer vollständigen Dokumente folgende Urkunden für ihr neugeborenes Kind ausgehändigt:
Geburtsurkunde (im Bedarfsfall auch eine internationale Geburtsurkunde)
Neben dem seitens des Vaters zu unterzeichnenden Vaterschaftsanerkenntnis bei unehelichen Kindern können vor Ort noch folgende Erklärungen abgegeben werden:
Kindesnamensrechtliche Erklärung (bei getrennter Namensführung der Eltern z.B. auf den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen aus beiden Familienamen der Eltern)
Erklärung der gemeinsamen Obsorge (bei unehelichen Kindern)
Klinik Diakonissen Schladming
Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion
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