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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Vorzugsstimmenvergabe bei einer Europawahl

Es ist möglich, bei Wahlen zum Europäischen Parlament eine Vorzugsstimme zu vergeben. Um gültig zu sein, muss die Vorzugsstimme an eine Kandidatin/einen Kandidaten jener Partei vergeben werden, die am Stimmzettel angekreuzt wurde.

In dem auf dem Stimmzettel dafür vorgesehenen Feld ist der Name oder die Reihungsnummer einer Kandidatin/eines Kandidaten einzutragen. Die Vorzugsstimme ist dann gültig, wenn zumindest der Familienname der Kandidatin/des Kandidaten oder die Reihungsnummer eingetragen worden ist. Wenn es in einer Parteiliste mehrere Kandidatinnen/Kandidaten mit dem gleichen Familiennamen gibt, sollte jedenfalls die Reihungsnummer angegeben werden.

Die Vorzugsstimme ist jedenfalls ungültig, wenn

  • mehrere Kandidatinnen/Kandidaten eingetragen werden oder
  • die genannte Kandidatin/der genannte Kandidat nicht jener Partei angehört, die von der Wählerin/dem Wähler gewählt wird.

Für eine Vorreihung müssen 5 Prozent der Wählerinnen/der Wähler einer Partei einer Kandidatin/einem Kandidaten ihre Vorzugsstimme gegeben haben.

Im Folgenden findet sich ein Muster-Stimmzettel für die Europawahl mit Bemerkungen zur korrekten Ausfüllweise:

Amtlicher Stimmzettel - Ausfüllhilfe

Rechtsgrundlagen

§ 63 Europawahlordnung (EuWO)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres