An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Allgemeines zum geförderten Wohnungseigentum

Für die Errichtung von Eigentumswohnungen kann, abhängig vom Einkommen der Wohnungsinteressentin/des Wohnungsinteressenten, eine Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch genommen werden.

Da Förderungen in Österreich nicht bundesweit geregelt sind, kann es zu großen Abweichungen bei der Förderungshöhe sowie bei den Voraussetzungen zwischen den einzelnen Bundesländern kommen.

Tipp: Um einen genauen Überblick über die Förderungen zu erhalten und die genauen Voraussetzungen für ein etwaiges Ansuchen zu erfahren, kontaktieren Sie bitte die Wohnberatungsstelle des jeweiligen Bundeslandes oder das zuständige Amt für Wohnbauförderung.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion