Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/
keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Laa an der Thaya
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
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Ladendorf
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
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Langau
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keine Vorgaben
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Langenlois
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keine Vorgaben
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Langenrohr
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
verboten:
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Langschlag
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keine Vorgaben
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Lanzenkirchen
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Empfehlung
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Rasenmähen
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erlaubt:
zu unterlassen:
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Lassee
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Verordnung
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Rasenmähen (Elektro- sowie motorbetriebene Rasenmäher) im Erholungszentrum
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 9 bis 11:30 Uhr
- 15 bis 19:30 Uhr
verboten:
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Laxenburg
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Verordnung
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Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, u.a. die Verwendung von Rasenmähern und anderen im Garten benützten motorbetriebenen Maschinen und Geräten
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 7 bis 12 Uhr
- 14 bis 19 Uhr
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Leiben
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Verordnung
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Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichen Geräten in Wohngebieten
gilt nicht für:
Schneeräumarbeiten, die zur Erfüllung gesetzlich oder behördlich auferlegter Pflichten eingesetzt werden müssen; Ausnahmegenehmigungen der Gemeinde
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
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Lengenfeld
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keine Vorgaben
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Leobersdorf
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Verordnung
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Benützung von geräuschvollen Maschinen wie z.B. von Rasenmähern und Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen, in bewohnten Gebieten
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Leopoldsdorf
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Verordnung
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Inbetriebnahme von Rasenmähern und lärmerzeugenden Maschinen
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verboten:
- täglich
- Sonn- und Feiertag
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Verordnung |
im Haus anfallende Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Holzhacken und Bautätigkeiten |
verboten:
- täglich
- 12 bis 14 Uhr
- 20 bis 7 Uhr
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Lichtenau
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keine Vorgaben
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Lichtenegg
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keine Vorgaben
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Lichtenwörth |
Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege, Säge-,Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien sowie lärmverursachende Bautätigkeit
gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten
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verboten:
- Montag bis Freitag
- 22 bis 6 Uhr
- 12 bis 13 Uhr
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Lilienfeld
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Verordnung
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Verwendung von Verbrennungsmotorrasenmäher (Benzinrasenmäher)
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- zusätzlich Samstags
- Sonn- und Feiertag
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Litschau
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Verordnung
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Benützung von Kreissägen und Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie sonstigen Geräten, sofern sie nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterliegen
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verboten:
(gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 15. September)
In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
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Loich
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Verordnung
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Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) im geschlossenen Siedlungsgebiet
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verboten:
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Loosdorf
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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