Seit 12. April 2021 gibt es neue rote Kennzeichentafeln für Fahrrad-Heckträger, die das internationale Unterscheidungszeichen tragen und daher in der Regel auch im Ausland anerkannt werden. Es besteht keine Umtauschpflicht. Bei der Verwendung von älteren roten Kennzeichentafel wird weiterhin empfohlen, für Urlaubsfahrten die hintere Kfz-Kennzeichentafel am Fahrradträger anzubringen, damit es zu keinen Beanstandungen kommt. Betroffene sollten sich jedenfalls über die länderspezifischen Regeln zur Befestigung von Fahrrädern auf Kfz informieren.