An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Antragstellung

  • Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung
  • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen

Hinweis

Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz