Der Status der eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag erlangt werden. Dazu gehört unter anderem die Vorlage von dem Gesetz entsprechenden Statuten und der Nachweis, dass der Bekenntnisgemeinschaft mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich angehören. Diese Personen dürfen nicht Mitglieder einer anderen staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft oder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sein.
Vom Bundeskanzleramt (im Speziellen vom Kultusamt) wird ein öffentliches Register über die religiösen Bekenntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit geführt. Diese haben das Recht, sich als "staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft" zu bezeichnen.
Nach einem Bestand als Bekenntnisgemeinschaft in Österreich über einen Zeitraum von zumindest 20 Jahren (davon 10 Jahre in organisierter Form und zumindest 5 Jahre als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft) kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine gesetzliche Anerkennung erfolgen. Dazu gehört unter anderem das Erfordernis einer Angehörigenzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der österreichischen Bevölkerung nach der letzten Volkszählung.
In Österreich gibt es derzeit folgende 12 staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (in alphabetischer Reihenfolge):
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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