Arten von Beschäftigung

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen

  • des Geschlechts,
  • des Alters,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • der Religion oder Weltanschauung oder
  • der sexuellen Orientierung

benachteiligt werden.

Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.

Weiterführende Links

Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→ Your Europe)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt