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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Mindestanforderungen für die Haltung von Ratten

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern sind bei der Haltung von Ratten folgende Punkte zusätzlich zu berücksichtigen:

  • Ratten sind paarweise oder in Gruppen zu halten.
  • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 40 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
  • Der Käfig muss dreidimensional eingerichtet sein.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion