Schuldenberatungsstellen
Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).
Schuldenberatung hat folgende Zwecke:
- Hilfe zur Selbsthilfe, um die Ver- oder Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
- Konkrete Unterstützung insbesondere bei
- Psychologische Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
Zuständige Stelle
Liste Staatlich anerkannter Schuldenberatungsstellen (→ Schuldenberatung) in Österreich
Kosten
- Staatlich anerkannte Schuldenberatung: kostenlos
- Andere Stellen (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler): kostenpflichtig
Auf den Seiten der Staatlich anerkannten Schuldenberatung wird ein → Pfändungsrechner angeboten.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Justiz