Bei Inlandszahlungen und seit 1. Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb des EWR ist kein BIC mehr erforderlich.
Internationale Kontonummer (IBAN)
Mit der internationalen Kontonummer IBAN und der internationalen Bankleitzahl BIC werden Bankverbindungen in der EU einheitlich dargestellt. Der Zahlungsverkehr kann dadurch automatisiert werden, das ermöglicht schnellere und günstigere Überweisungen.
IBAN wird die standardisierte internationale Bankkontonummer (englisch: International Bank Account Number) genannt. Die IBAN ist immer gleich aufgebaut, je nach Herkunftsland ist sie jedoch unterschiedlich lang. Österreichische IBAN haben immer 20 Stellen.
Grafik-Quelle: Oesterreichische Nationalbank
Neu an der IBAN sind die ersten vier Stellen. Die ersten zwei Stellen sind mit Buchstaben besetzt und geben an, in welchem Land das Konto geführt wird. Die Länderkennung für österreichische Konten ist immer AT. Darauf folgt eine zweistellige Prüfziffer, die dazu dient, Fehlerüberweisungen zu vermeiden. Dann kommt die fünfstellige bisherige Bankleitzahl, gefolgt von der elfstelligen bisherigen Kontonummer (inklusive Nullen).
Die eigene IBAN ist online unter den Telebankingdaten zu finden oder sie kann bei der kontoführenden Bank erfragt werden. Unternehmerinnen/Unternehmer sollten ihre IBAN auf Geschäftsbriefen und Rechnungen immer anführen.
Bei elektronischen Zahlungsaufträgen wird die IBAN zur Gänze ohne Leerzeichen eingegeben. Bei handschriftlichen Aufträgen ist zur leichteren Lesbarkeit die Darstellung der IBAN in Blöcken zu je vier Zeichen möglich.
Internationale Bankleitzahl (BIC)
Beim BIC (englisch: Bank Identifier Code) handelt es sich um die eindeutige Kennung einer Bank. Der BIC ist auf internationaler Ebene, was die Bankleitzahl (BLZ) auf nationaler Ebene darstellt. Ein BIC-Code besteht aus acht oder elf Stellen. Häufig werden für den BIC auch die Begriffe SWIFT, SWIFT-Code oder SWIFT-Adresse verwendet.
Grafik-Quelle: Oesterreichische Nationalbank
Der BIC der kontoführenden Bank ist auf den Kontoauszügen ersichtlich bzw. online unter den Telebankingdaten zu finden.
Bei Inlandszahlungen und seit 1. Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb des EWR ist kein BIC erforderlich. Sofern der neue Beleg Zahlungsanweisung verwendet wird genügt es, die IBAN der Zahlungsempfängerin/des Zahlungsempfängers anzugeben (sie beinhaltet die Bankverbindung).
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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