Das Landesverwaltungsgericht Salzburg ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder von den Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen.
Präsidium
Präsidentin: HR Mag. Claudia Jindra-Feichtner, MBA
Vizepräsident: Ing. Mag. Dr. Adalbert Lindner, MBA
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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