Schulpflichtig gewordene Kinder, die nicht schulreif sind, sind in die Vorschulstufe aufzunehmen. Ziel der Vorschulstufe ist es, den Kindern ein allmähliches Hineinwachsen in das Schulleben zu ermöglichen, um so späteren schulischen Misserfolgen vorzubeugen.
Hinweis
Sofern keine eigene Vorschulklasse zur Verfügung steht, wird das noch nicht schulreife Kind in die Vorschulstufe aufgenommen, die gemeinsam mit den anderen Schulstufen der Grundstufe I (Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe) geführt wird.
Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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