Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Bezuges einer Korridorpension mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2024: 518,44 Euro pro Monat) fällt diese weg, jedoch wird für jeden Monat, in dem die Korridorpension weggefallen ist, die Pensionsleistung um 0,55 Prozent erhöht.