Wenn Personen in ihrem Heimatstaat aus politischen oder sonstigen Gründen (z.B. Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) verfolgt werden, können sie in einem anderen Staat um Asyl, d.h. um Aufnahme und internationalen Schutz, ansuchen.
Während des laufenden Anerkennungsverfahrens werden diese Personen Asylwerberinnen/Asylwerber genannt. Wird einer Asylwerberin/einem Asylwerber nach Durchlaufen des Verfahrens Asyl gewährt, wird sie Asylberechtigte/er Asylberechtigter (Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) genannt.
Hinweis
Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird und die daher Schutz vor Abschiebung benötigen, sind subsidiär Schutzberechtigte.
Ausführliche Informationen zum Thema "Asyl" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 29. Februar 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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