Aktuelle Informationen zu Teilqualifikation/ Lehre in verlängerter Lehrzeit, Lehre für leistungsschwächere Jugendliche, Berufsausbildungsassistenz, Sonderschulabgängern etc.
Für leistungsschwächere Jugendliche gibt es mehrere Möglichkeiten, zu einem Lehrabschluss zu kommen:
Die Lehrzeit kann um ein Jahr (ausnahmsweise um bis zu zwei Jahre) verlängert werden, wenn dadurch ein positiver Lehrabschluss ermöglicht werden kann.
Der Ausbildungsvertrag kann bestimmte Teilqualifikationen (also Ausschnitte aus dem Berufsbild des Lehrberufes) festlegen. Dies ist im Rahmen einer Ausbildungsdauer von ein bis drei Jahren möglich.
Zielgruppen sind:
Sonderschulabgängerinnen/Sonderschulabgänger
Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
Personen, die das Arbeitsmarktservice (AMS) aus anderen Gründen in kein reguläres Lehrverhältnis vermitteln kann
Ob der Lehrling für diese Form der Berufsausbildung infrage kommt, prüft das Sozialministeriumservice im Rahmen des Jugendcoachings oder das Arbeitsmarktservice (AMS).
Für die Berufsschulpflicht (→ USP) gilt, dass Jugendliche mit verlängerter Lehrzeit normal berufsschulpflichtig sind, jene mit Teilqualifikation dann, wenn dies in den individuellen Ausbildungszielen vereinbart wurde.
Berufsausbildungen gemäß § 8b BAG werden durch sozialpädagogisch ausgebildete Berufsausbildungsassistentinnen/Berufsausbildungsassistenten begleitet. Diese führen auch (gemeinsam mit einer Expertin/einem Experten des jeweiligen Berufsbereiches) für die in Teilqualifikation ausgebildeten Jugendlichen eine maßgeschneiderte Abschlussprüfung (→USP) durch. Die Beauftragung der Berufsausbildungsassistenz erfolgt durch das Arbeitsmarktservice (AMS) oder das Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt).
Hinweis
Zwischen den beiden Ausbildungsmöglichkeiten der Berufsausbildung gemäß § 8b BAG kann auch gewechselt werden. Auch der Wechsel von einer Berufsausbildung gemäß § 8b BAG in ein reguläres Lehrverhältnis (und umgekehrt) ist möglich.
Tipp
Viele weitere zielgruppengerecht aufbereitete Informationen zum Thema "Lehre" finden sich im Kapitel "Bildung und Neue Medien" auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.