Nach 1.000 km Ausbildungsfahrt:
Erste begleitende Schulung
Nach 2.000 km Ausbildungsfahrt:
Zweite begleitende Schulung
An den Schulungen müssen sowohl die Bewerberin/der Bewerber als die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil (Ausbildungsfahrt) und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einer Ausbilderin/einem Ausbilder.
Die Fahrtenprotokolle müssen zu diesen begleitenden Schulungen mitgenommen werden.
Die Bewerberin/der Bewerber absolviert im Beisein der Begleitperson Schulfahrten in einem Fahrschulauto. Bei dieser Schulung wird auch eine Fahrprüfung simuliert (drei Unterrichtseinheiten).
Ausführliche Informationen zur Anmeldung zur Fahrprüfung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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