Sonderkennzeichen auf österreichischen Kfz
Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Für Kfz, die von obersten Verwaltungsorganen, bestimmten Behörden bzw. staatsnahen Unternehmen sowie von Mitgliedern des diplomatischen Personals u.a. verwendet werden, gibt es eigene Abkürzungen. Diese sind in den folgenden Tabellen angeführt.
Bundesorgane
Diese Tabelle zeigt Sonderkennzeichen der Bundesorgane auf österreichischen Kraftfahrzeugen.
Abkürzung |
Verwendung des Fahrzeugs bestimmt für |
A |
- den Bundespräsidenten
- die Präsidenten des Nationalrates
- die Präsidenten des Bundesrates
- die Mitglieder der Bundesregierung
- die Staatssekretäre
- die Mitglieder der Volksanwaltschaft
- den Präsidenten/Vizepräsidenten des Rechnungshofes
- den Präsidenten/Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes
- den Präsidenten/Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
- den Präsidenten/Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes
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Landesorgane
Bei Fahrzeugen, die zur Verwendung für die Präsidenten der Landtage sowie für die Mitglieder der Landesregierungen und die Mitglieder der Landesvolksanwaltschaften bestimmt sind, werden folgende Abkürzungen verwendet:
Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen bestimmter Landesorgane an.
Abkürzung |
für das Bundesland |
B |
Burgenland |
K |
Kärnten |
N |
Niederösterreich |
O |
Oberösterreich |
S |
Salzburg |
ST |
Steiermark |
T |
Tirol |
V |
Vorarlberg |
W |
Wien |
Behörden bzw. staatsnahe Unternehmen
Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen der Behörden beziehungsweise staatsnahen Unternehmen auf österreichischen Kraftfahrzeugen.
Abkürzung |
Verwendung des Fahrzeugs im Bereich |
BD |
Bundesbusdienst – Omnibusse, die zur Verwendung im Kraftfahrlinienverkehr der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Post- und Telegraphenverwaltung bestimmt sind
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BH |
Bundesheer |
BP |
Bundespolizei |
FV |
Finanzverwaltung |
FW |
Feuerwehr |
JW |
Justizwache |
PT |
Post |
Diplomatisches Personal u.a.
Folgende Zeichen dürfen an bestimmten Fahrzeugen angebracht werden:
Diese Tabelle zeigt Sonderkennzeichen auf österreichischen Kraftfahrzeugen von diplomatischem Personal und anderen.
Zeichen
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Langform
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Anbringung unter anderem an
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CD
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corps diplomatique
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Dienstfahrzeugen internationaler Organisationen in Österreich oder Kfz von Mitgliedern des diplomatischen Personals der ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich
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CC
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corps consulaire
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Kfz ausländischer Berufskonsuln in Österreich
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Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des diplomatischen Korps in Wien, von Beamten internationaler Organisationen in Österreich mit gleichartiger Rechtsstellung und anderen setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "D" zusammen (z.B. Abkürzung "WD" für Fahrzeuge von Wiener Diplomaten). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.
Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des Konsularkorps in Österreich setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "K" zusammen (z.B. Abkürzung "WK" für das Konsularkorps Wien). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.
Rechtsgrundlagen
§ 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion