Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/
keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Bad Deutsch-Altenburg
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Verordnung
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Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
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Bad Erlach
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Empfehlung
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Rasenmähen
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gestattet:
- Montag bis Freitag
- Samstag
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Bad Fischau-Brunn
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Verordnung
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Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet
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verboten:
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Bad Großpertholz
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Verordnung
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Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
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Bad Schönau
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
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Bad Traunstein
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keine Vorgaben
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Bad Vöslau
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Verordnung
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Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen
gilt nicht für:
landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen
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verboten:
- Montag bis Freitag
- 12 bis 14 Uhr
- 20 bis 7 Uhr
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Baden
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Verordnung
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Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.
gilt nicht für:
landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht
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verboten:
- Montag bis Freitag
- 20 bis 7 Uhr
- 13 bis 15 Uhr
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Betrieb von Elektrorasenmähern
gilt nicht für:
landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 7 Uhr
- 13 bis 15 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Behamberg
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Berg
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keine Vorgaben
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Berndorf
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Verordnung
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Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Biberbach
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keine Vorgaben
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Biedermannsdorf
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Verordnung
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Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher)
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Bisamberg
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Verordnung
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Rasenmähen (auch mit Elektromähern)
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Bischofstetten
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keine Vorgaben
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Blumau-Neurißhof |
Verordnung |
Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit
gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Bockfließ
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keine Vorgaben
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Böheimkirchen
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Verordnung
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Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Breitenau
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keine Vorgaben
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Breitenfurt
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keine Vorgaben
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Breitenstein
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
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Bromberg
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keine Vorgaben
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Bruck an der Leitha
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keine Vorgaben
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Brunn am Gebirge
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keine Vorgaben |
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Brunn an der Wild
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keine Vorgaben
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Burgschleinitz-Kühnring
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keine Vorgaben
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