EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.
Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres